Sie sind Hier
Unternavigation
Inhalt - Sicherheit
-
Erdgasfahrzeuge - eine sichere Sache
Tiefgarage, Reparaturwerkstätten
Das Befahren von Tiefgaragen sorgt in der Schweiz immer noch für Verwirrung. So fragen sich viele Erdgasautofahrer, ob sie uneingeschränkt Tiefgaragen und andere geschlossene Gebäude befahren dürfen.
Laut Gesetzgeber ist das Befahren und Einstellen von erdgasbetriebenen Motorfahrzeugen in Einstellräumen und Reparaturwerkstätten grundsätzlich unproblematisch und erlaubt.
Der Betreiber der Anlage braucht keinerlei zusätzliche brandschutztechnische Vorkehrungen zu treffen (Richtlinie G10 des SVGW, Ausgabe Mai 2002).
Auch Erdgas/Biogas kann brennen, aber...
Erdgas/Biogas ist schwer entflammbar - Die Zündtemperatur liegt bei 650° Celsius und ist damit wesentlich höher als diejenige von Benzin und Diesel.
Brandversuche zeigen zudem das zuverlässige Funktionieren aller Sicherheitseinrichtungen. Das explodierende Auto ist grundsätzlich eine Erfindung, um Hollywood-Filme interessant zu machen.
Ausgereifte Technik
Der Druckbehälter für das Erdgas/Biogas in den Fahrzeugen ist sicher. Crashtests haben erwiesen, dass der Erdgastank erheblich sicherer ist als der Benzintank. Selbst bei einem Leitungsbruch oder einem Fahrzeugbrand unterbrechen spezielle Sicherheitseinrichtungen den Erdgasaustritt oder verhindern, dass sich im Gasbehälter ein Überdruck bilden kann. Die ausgereifte Technik schliesst ein Bersten des Druckbehälters aus.
Strenge Kontrollen
Autofahren mit Erdgas/Biogas als Treibstoff ist eine sichere Sache. Erdgasfahrzeuge unterliegen der strengen Prüfung durch die Motorfahrzeugkontrollen. Alle verwendeten Bauteile sind auf dem Betriebsdruck von 200 bar ausgerichtet und enthalten darüber hinaus Sicherheitsreserven in der Grössenordnung von 250-300%.








Seite empfehlen